Audit report – EPSO
Executive summary of the audit report on remotely proctored testing by the European Personnel Selection Office (EPSO).
Executive summary of the audit report on remotely proctored testing by the European Personnel Selection Office (EPSO).
Supervisory Opinion on the use of social media monitoring for epidemic intelligence purposes by the European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC)
Schreiben an die Datenschutzbeauftragten der Europäischen Kommission, der EIB und des EIF zu den Auswirkungen der DSGVO auf die Untersuchungstätigkeit der EU-Institutionen, insbesondere in den Bereichen Betrugsbekämpfung, Wettbewerb und Handel.
Zusammenfassung 2017-0969:
Der Rat hat auf der Grundlage des Statuts und der Vorschriften im Bereich des Wohlergehens am Arbeitsplatz ein Netz von Ersthelfern eingerichtet. Gemäß dem in dieser Sache geltenden belgischen Recht führt der Arbeitgeber ein Verzeichnis, in das der Arbeitnehmer, der im Rahmen der Erstversorgung im Einsatz ist, bestimmte Angaben zu seinem Einsatz eintragen muss. Der Rat hat beschlossen, ein persönliches Einsatzverzeichnis des Ersthelfers (Einsatzheft des Ersthelfers) und ein Einsatzverzeichnis des Ersthelfers für den medizinischen Dienst einzuführen, sofern der medizinische Dienst im Einsatz ist (vor Ort bzw. nach dem Transport des Opfers in seine Räumlichkeiten). Die betroffenen Personen müssen ordnungsgemäß über den Schutz der personenbezogenen Daten informiert werden. In Anbetracht des sensiblen Charakters der im Einsatzheft des Ersthelfers enthaltenen personenbezogenen Daten und der Dringlichkeit der Arbeit des Ersthelfers ist es ebenso wichtig, geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit dieser Daten zu gewährleisten.
Vergütungspolitik und Darlehen an leitende Mitarbeiter bedeutender Unternehmen, die durch die EZB beaufsichtigt warden (Fall 2017-0358).
In ihrer Funktion als Bankenaufsicht hat die Europäische Zentralbank unteranderem die Vergütungspolitik bedeutender von ihr beaufsichtigter Unternehmen zu beurteilen und zu genehmigen. Dies kann für Beschäftigte bedeutender beaufsichtigter Unternehmen nachteilige Folgen wie einen eventuellen Ausschluss von in ihren Arbeitsverträgen zugesicherten Rechten haben.
Die EZB spielt ferner eine Rolle im Hinblick auf Darlehen bedeutender beaufsichtigter Unternehmen an deren eigene Beschäftigte, was ebenfalls dazu führen kann, dass diesen Darlehen verweigert und sie somit von einem Vertrag ausgeschlossen werden.